Zeitanteilige Besoldung bei Mehrarbeit auch für Teilzeitkräfte im Beamtenstatus

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Neues Urteil des BVerwG vom 13.03.08 ergänzt die bisherigen Urteile.

Bei Mehrarbeit haben auch Teilzeitkräfte im Beamtenstatus Anspruch auf zeitanteilige Besoldung.

Diese zeitanteilige Besoldung sollte bezahlt werden für Zusatzstunden ab der ersten Stunde, wenn dadurch in der Woche die Stundenzahl einer Vollzeitkraft (28 Std.) nicht überschritten wird.

Aus diesem Grunde empfiehlt der RLV teilzeitbeschäftigten beamteten Lehrkräften, bei der für sie zuständigen Bezirksregierung einen Antrag auf zeitanteilige Besoldung von Mehrarbeit von der ersten Mehrarbeitsstunde an zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder in der Print-Ausgabe unserer Zeitschrift Bildung real.

Den sich selbst erklärenden Antrag auf zeitanteilige Besoldung stellt Ihnen der RLV hier zur Verfügung.