Mehrarbeitsvergütung teilzeitbeschäftigter Beamtinnen und Beamten

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Besoldung von Mehrarbeit: Großer Erfolg für den RLV
Der RLV hat in einem Verfahren am Verwaltungsgericht Köln einen großen Erfolg für alle teilzeitbeschäftigten beamteten Lehrkräfte erreicht. Dabei ging es um die zeitanteilige Besoldung von Mehrarbeit.  
Der RLV hat in dem gewonnenen Verfahren ein weibliches Mitglied vertreten, das als Teilzeitkraft Mehrarbeit geleistet hatte, die vom Dienstherrn angeordnet war. Dafür hatte sie lediglich eine geringe Mehrarbeitsvergütung erhalten.
Den Antrag des RLV-Mitglieds auf eine – bezogen auf die Vollzeitstelle berechnete – anteilige Vergütung der zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden lehnte das Landesamt für Besoldung und Versorgung ab.
Daraufhin kam es zum Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Hier schloss sich die zuständige Kammer der Rechtsauffassung des RLV an. Das Gerichtsurteil verpflichtet das Land, für die „zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden (...) eine weitere Vergütung unter Zugrundelegung des Stundensatzes zu zahlen, der sich in dem jeweiligen Monat für einen gleich alten vollzeitbeschäftigten Inhaber eines Lehramts derselben Besoldungsgruppe an einer Realschule als Besoldung je Unterrichtsstunde errechnet.“
Die bereits gezahlte Mehrarbeitsvergütung wird hierbei angerechnet.

Mit diesem Urteil schiebt das Gericht zudem einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts einen Riegel vor. Denn Frauen sind unter teilzeitbeschäftigten beamteten Lehrkräften weitaus stärker vertreten als Männer.

Ein Erfolg ist auch, dass das Gericht eine Reduzierung des Besoldungsanspruchs durch eine zeitliche Bagatellgrenze von vornherein ausschließt.
(Aktenzeichen: 3 K 2441/07)