Altersteilzeit- und Ruhegehaltsberechnungen
17. August 2009
Haben Sie Fragen zur Höhe Ihrer Altersteilzeitbezüge oder zur Höhe Ihres zukünftigen Ruhegehalts?
Alle lehrer nrw -Mitglieder unseres Landesverbandes können ihre Altersteilzeit- und Ruhegehaltsberechnung jederzeit über die lehrer nrw-Geschäftsstelle als kostenlose Serviceleistung abrufen.
Dazu wenden Sie sich als lehrer nrw - Mitglied einfach an eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in unserer Geschäftsstelle.
Aus verfahrenstechnischen Gründen halten Sie dabei bitte Ihre lehrer nrw - Mitgliedsnummer bereit.



