Einstufung und Beförderung von Angestellten verbessert
26. September 2009
Neue Erlasse zur Einstufung und Beförderung von AngestelltenMit dem neuen Erlass zur Stufenzuordnung vom 8. Juni 2009 verbessert sich für nach dem neuen Tarifrecht (TV-L) angestellte Lehrkräfte die Einstufung in zwei Fällen, und zwar auf Grund der Anerkennung so genannter Restzeiten sowie auf Grund der Beibehaltung der erworbenen Stufe nach einer Beförderung. Um die Ansprüche aus dieser Besserstellung zu wahren, sollten die Betroffenen möglichst umgehend einen entsprechenden Antrag stellen, da die finanziellen Vorteile nur gemäß §37 TV-L bis zu 6 Monaten rückwirkend gewährt werden. (vollständiger Artikel in BILDUNG real 6/2009)
Den entsprechenden Musterantrag erhalten Mitglieder in der Geschäftsstelle des RLV!



