Die 'Hamster-Affäre'
Der süße Hamster, die bedauernswerte Schülerin, die ‘böse’ Lehrerin und der energische Regierungspräsident – das sind die vordergründigen Zutaten der Hamster-Affäre. Die Tatsachen freilich sprechen eine völlig andere Sprache. Dennoch hat der Regierungspräsident seine Fürsorgepflicht verletzt und eine Lehrkraft in beispielloser Weise einer öffentlichen Hetzjagd ausgesetzt.
Erinnern Sie sich? Am 22. Januar 2011 hatte der damalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg die ‘Gorch Fock’-Affäre zur Chefsache erklärt und den Kommandanten des Segelschulschiffes kurzerhand abberufen. Der Entscheidung lag die Berichterstattung eines Boulevardblattes zugrunde, das mit haarsträubenden Details aufwarten konnte. Der Minister handelte entschlossen und medienwirksam, um nicht selbst in die Affäre hineingezogen zu werden. Nicht nur an Bord sorgte diese Entscheidung für erhebliche Irritationen: Denn die mit den Vorgängen betrauten Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums wussten bereits, dass die Affäre von den Medien massiv übertrieben worden war.
Reißerische Berichterstattung
Ähnliches hat sich Anfang November im westfälischen Arnsberg ereignet, als der Regierungspräsident Dr. Bollermann, ein Dortmunder, sich höchstpersönlich um eine Elternbeschwerde gegen die Lehrerin einer Dortmunder Realschule kümmerte. Nach mehreren reißerischen Artikeln, zunächst in den Ruhr Nachrichten, später in der Westfälischen Rundschau, Bild und anderen Tageszeitungen, nahm er sich der zwischenzeitlich so genannten ‘Hamster-Affäre’ an, die sich so, wie Millionen Bürger sie über Tage hinweg via Zeitung und Internet verfolgen konnten, niemals zugetragen hat.
Was war geschehen? Eine Lehrerin bat ihre Fünftklässler, am zweiten Schultag etwas mitzubringen, das ihnen wichtig ist. Lebende Tiere waren ausdrücklich ausgenommen. Um diese nicht unnötigem Stress auszusetzen, empfahl die Kollegin: Ein Foto genüge ja auch.
Als eine Schülerin dennoch zu Beginn der dritten Unterrichtsstunde ihren Hamster aus dem Rucksack holte, den sie in einer Plastikkugel, einem so genannten Raceball, transportiert hatte, verwies die Lehrerin auf die klare Regelung des Vortages. Sie verdeutlichte der Schülerin, dass das nachtaktive Tier in der ihm ungewohnten Umgebung massivem Stress ausgesetzt sei. Dies mochte die Schülerin zunächst nicht einsehen. Als sie in die zweite Pause ging und den Hamster mitnahm, sagte sie der Klassenlehrerin, ihre Mutter würde gleich kommen und den Hamster abholen. Die Klassenlehrerin glaubte ihr das auch.
Fußball mit Hamster
Stattdessen traf sich die Schülerin auf dem Schulhof mit ihrem Bruder, der die selbe Schule besucht. Der Bruder rollte den Hamster im Raceball Mitschülern zu und trat ihn schließlich wie einen Fußball umher. Nach der Pause zeigte sich der Kleinnager völlig verängstigt und physisch erschöpft (tatbestandlich liegt hier eine Tierquälerei im Sinne von §?17 Tierschutzgesetz vor). Etliche Schülerinnen und Schüler kamen sichtlich geschockt in den Unterricht, selbst Zehntklässler hatten Tränen in den Augen. Auf die Frage der Klassenlehrerin, warum die Mutter den Hamster doch nicht abgeholt habe, antwortete die Schülerin lapidar, ihre Mutter müsse schließlich bis abends arbeiten. In der eigenen wie auch in zahlreichen anderen Klassen war der Vorfall in der folgenden Woche natürlich das Thema.
Ihren Erziehungsberechtigten gegenüber tischte die Zehnjährige eine abenteuerliche Geschichte auf: Die Lehrerin habe sie beleidigt und der Tierquälerei bezichtigt. Sie sei der Schule verwiesen, gar zu Fuß nach Hause geschickt worden. Am nächsten Schultag habe die Lehrerin sie nach vorne neben ihr Pult gesetzt, während die Mitschüler Aufsätze hätten vortragen müssen, warum sie eine Tierquälerin sei.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Klassenlehrerin
Zehn Tage später legten die Erziehungsberechtigten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Klassenlehrerin ein, ohne vorherige Rückfragen. Die Beschwerde enthielt eine bemerkenswerte Forderung: Die Bezirksregierung Arnsberg habe dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerin an eine andere, von den Eltern bereits ausgesuchte Realschule wechseln könne. Nach einem, wohlgemerkt erst nach Versand der Beschwerde erfolgten, völlig unangemessenen Auftritt der Erziehungsberechtigten war die Situation in der Schule derart festgefahren, dass eine inhaltliche Aufarbeitung nicht mehr zu erwarten war. Die Schülerin durfte daraufhin die Realschule bereits zu Beginn des Schuljahres auf eigenen Wunsch wechseln.
Auf Anfrage der Dienststelle, ob sich die Beschwerde nun ggf. teilerledigt habe, reagierte die Familie der Schülerin unmissverständlich, indem der ‘Patenonkel’ seine, allein der Phantasie einer Zehnjährigen entstammende Version an die Presse weitergab. Die Schülerin sei gemobbt und gedemütigt worden, ließ er im Gespräch mit einem Regionalsender wissen. Eine Version, der sich mehrere lokale Tageszeitungen nur zu gerne anschlossen: Trotz des auch weiterhin laufenden Beschwerdeverfahrens wurde bewusst wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, die Bezirksregierung wolle den Sachverhalt gar nicht aufklären. Hunderte Leserbriefe und Kommentare im Internet strotzten nur so vor Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zum ‘Rübe ab’. Die Klassenlehrerin wurde zum Opfer einer ungeahnt massiven öffentlichen Hetzjagd als überreagierende Schüler-Mobberin.
Bollermann schaltet sich medienwirksam ein
Nachdem die ‘Hamster-Affäre’ medial immer größere Kreise zog und sogar ‘Bild’ berichtete, machte sie der Regierungspräsident zur Chefsache: Mobbing von Schülerinnen und Schülern dürfe es, ließ er verlautbaren, nicht geben. Umgehend traf er sich mit den Eltern der Schülerin zu einem mehrstündigen, informellen Gespräch und ‘löste den kniffligen Hamsterfall’. Über seinen Pressesprecher ließ er erklären, das Gespräch habe unter anderem dazu gedient, den Sachverhalt aufzuklären. Wie sich Dr. Bollermann eine Sachverhaltsaufklärung in Abwesenheit der Klassenlehrerin vorstellt, blieb leider in der Erklärung unbeantwortet.
Der Klassenlehrerin wurde das Beschwerdeschreiben der Eltern zwei Monate nach Eingang bei der Bezirksregierung in Kopie zugeleitet. Zu einem Zeitpunkt also, als der ‘knifflige Hamsterfall’ angeblich schon gelöst war. Die Klassenlehrerin wurde zur Anhörung durch die zuständigen Dezernenten nach Arnsberg geladen, wo sie letztlich bestätigen konnte, was die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse ohnehin schon deutlich gemacht hatten: Dass die Berichterstattung auf der Phantasie einer Zehnjährigen aufbaut. Der Verdacht, die ‘Affäre’ könnte primär den Eltern dienen, die eine hervorragend geführte Realschule und ihre hoch engagierten Lehrerinnen und Lehrer schlecht reden wollen, weil sie ihre Tochter lieber an einer anderer Schule angemeldet hätten, drängte sich geradezu auf.
Um der an Missverständnissen ohnehin reichen ‘Hamster-Affäre’ kein weiteres hinzuzufügen: Der Regierungspräsident Dr. Bollermann ist Dienstvorgesetzter der betroffenen Lehrkraft; die Bezirksregierung ist als obere Schulaufsichtsbehörde unter anderem dafür verantwortlich, Elternbeschwerden nachzugehen. Dass dabei in der Vergangenheit die den Beschwerden zugrunde liegenden Sachverhalte stets umfassend aufgeklärt worden sind, spricht klar für den sehr hohen Anspruch der Arnsberger Dezernentinnen und Dezernenten.
Regierungspräsident verletzt Fürsorgepflicht
Den Regierungspräsidenten trifft aber auch eine Fürsorgepflicht der Lehrkraft gegenüber, etwaige Beschwerden zunächst wirklich gründlich aufzuklären, bevor die Bezirksregierung Stellungnahmen zur Sache abgibt und Vorfälle beurteilt werden. So ist es der Lehrerin zwar zu Recht verwehrt, sich zu den Vorwürfen in der Presse zu äußern; dieses Recht steht allein dem Dienstherrn zu. Um die Fürsorge ist es jedoch Besorgnis erregend schlecht gestellt, wenn der Dienstvorgesetzte sich allein mit den Eltern des vermeintlichen Opfers zu einem mehrstündigen vertraulichen Gespräch trifft. Die Kollegin den Ausgang des Verfahrens abwarten zu lassen und so lange ihrer Vorverurteilung in den Medien nicht zumindest mit dem Aufruf zur Mäßigung entgegen zu treten, ist umso fragwürdiger, weil die mit den Vorgängen betrauten Mitarbeiter bereits Anfang November wussten, dass die ‘Affäre’ von den Medien massiv übertrieben worden war.
Bei der Bezirksregierung hieß es nach dem Gespräch, es sei nur zustande gekommen, weil der mediale Druck zu hoch geworden sei. Der Verdacht, dass die Eltern der Schülerin sich mit einem Abteilungsleiter der Bezirksregierung unter Moderation von Dr. Bollermann getroffen haben, damit der Regierungspräsident nicht politisch ins Abseits gerät, ist unbefriedigend. Anders lässt sich der medienwirksame Auftritt aber kaum interpretieren: Alles in allem war dem Regierungspräsidenten klar, dass sich die ‘Hamster-Affäre’ zu einem politischen Alptraum entwickeln könnte, wenn er nicht schnell handelt. Also traf er sich mit der Familie des vermeintlichen Opfers, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, eine mobbende Lehrerin zu stützen? Es könnte so gewesen sein. Dass er damit in der öffentlichen Wahrnehmung die ihm obliegende Fürsorgepflicht der Lehrerin gegenüber verletzte, dürfte ihm zumindest bewusst gewesen sein.
lehrer nrw reagierte entschlossen. Verbandsvorsitzende Brigitte Balbach empfahl der Ministerpräsidentin, über die Personalie des Regierungspräsidenten nachzudenken. Auch persönlich muss sich der Regierungspräsident die Frage gefallen lassen, ob er nicht mit dem übereilt wirkenden Gespräch mit der vermeintlich betroffenen Familie versucht hat, von sich selbst und den Fragen an ihn und seine Behörde abzulenken. Mögen die Berichte in den Medien auch alarmierend sein: Ein von den Medien getriebener Regierungspräsident wirkt als Vorgesetzter überfordert und damit wenig glaubwürdig.
Entrüstung an den Schulen
An den Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg sind viele Lehrkräfte entrüstet und enttäuscht, dass die Kollegin weiterhin vorverurteilt ist – und dass dieser Eindruck durch sein bewusst einseitig geführtes Gespräch nun auch durch den eigenen Regierungspräsidenten nicht relativiert wird. Der Versuch, die öffentliche Diskussion zu beenden, bevor sie weiter eskaliert, mag gut gemeint gewesen sein. Unter dem Aspekt der Fürsorgepflicht Untergebenen gegenüber war sie allerdings falsch.
Michael König



