Ganztägiger Konferenz- und Beratungstag vor den Zeugnisterminen
11. Dezember 2008
Das Schulministerium räumt den Schulen in NRW die Möglichkeit ein, vor den Zeugnisterminen einen ganztägigen Konferenz- und Beratungstag zu veranstalten.Auf der Homepage des Ministeriums (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulverwaltung/Schulmail/08121002/index.html) veröffentlichte Staatssekretär Winands am 10.12.2008 den nachfolgenden Text:
Ganztägiger Konferenz- und Beratungstag vor den Zeugnisterminen
An alle Schulen in NRW
nachrichtlich: Bezirksregierungen, Schulämter, Ersatzschulträger, Lehrerverbände, Elternverbände
Betreff: Ganztägiger Konferenz- und Beratungstag vor den Zeugnisterminen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vorfeld der Veröffentlichung in der Januar Ausgabe von Schule NRW informiere ich Sie auf diesem Wege über den Inhalt des Runderlasses des MSW vom 09. Dezember 2008 -222.2.02.02.0-73738/08- :"Ganztägiger Konferenz- und Beratungstag vor den Zeugnisterminen
Der Beratung über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern kommt eine besondere, noch weiter zunehmende Bedeutung im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages zu. Bei Bedarf wird den Schulen daher die Möglichkeit gegeben, pro Schulhalbjahr einen ganztägigen Zeugniskonferenz- und Beratungstag des gesamten Kollegiums durchzuführen. Dieser soll insbesondere auch zur Absprache über individuelle Lern- und Förderempfehlungen im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 1 SchulG (BASS 1-1) dienen.
Voraussetzung für die Durchführung dieser Konferenztage ist neben einem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz eine Vorabinformation der Elternschaft.
Für die Schülerinnen und Schüler sind Konferenztage Studientage, an denen von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden.
In Berufskollegs sind die Ausbildungsbetriebe über die Durchführung von Konferenztagen zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen an der betrieblichen Ausbildung teil."
Sofern diese Möglichkeit noch für das erste Halbjahr im laufenden Schuljahr genutzt werden soll, kann die Beschlussfassung der Schulkonferenz auch im Eilverfahren erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Günter Winands



