Personalräte
Aufgaben der Personalräte
- Personalräte haben die Aufgabe darüber zu wachen, dass alle Lehrerinnen und Lehrer nach Recht und Billigkeit behandelt werden (keine unterschiedliche Behandlung wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ihres Geschlechts).
Die Aufgaben der Personalräte sind im Landespersonalvertretungsgesetz festgelegt.
Danach gilt:
Personalräte...
- bestimmen mit bei Personalangelegenheiten, z.B. Einstellung, Anstellung, Beförderung, Laufbahnwechsel, Höhergruppierung, Versetzung, Umsetzung, Entlassung, u.v.m.
- wirken mit bei innerdienstlichen Verwaltungsanordnungen sozialer und personeller Natur, z.B. Auflösung von Dienststellen, Durchführung der Berufsausbildung, Stellenausschreibungen, Förderplänen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- beantragen allgemeine Maßnahmen zum Nutzen der Beschäftigten
- wachen darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden
- wirken auf die Gleichstellung von Frau und Mann hin
- vertreten Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter
- kümmern sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige
- nehmen an Einstellungsgesprächen teil
- sind vor Kündigung in der Probezeit, bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen und fristlosen Entlassungen zu hören
- sind zuständig für Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- schließen Dienstvereinbarungen ab.
Ihre Aufgaben können Personalräte nur wirksam und erfolgreich wahrnehmen, wenn sie von den Beschäftigten umfassend und rechtzeitig informiert werden. Daher finden Sie hier die Mitglieder von
lehrer nrw - Verband für den Sekundarbereich - im Hauptpersonalrat und in den Bezirkspersonalräten.








