Handhabung der Vergütung von Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte noch unklar
05. September 2008
Nach dem bereits im März 2008 ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur zeitanteiligen Besoldung von verbeamteten Teilzeitlehrkräften (vgl. Bildung Real 3/2008, Az.: BVerwG 2 C 128.07) ist von Seiten des Finanzministeriums NRW bisher immer noch unklar, wie eine Vergütung im Detail vorgenommen werden soll. Hierzu wird ein Runderlass des Ministeriums erwartet, der unter anderem auch regelt, ob es eine Bagatellgrenze, vergleichbar mit der bei Vollzeitkräften (Vergütung von Mehrarbeit hier erst ab der 4. Stunde), gibt.
Der Erlass wird nach Informationen des Realschullehrerverbandes NRW in etwa einem Monat zu erwarten sein. Wir werden zu gegebener Zeit hierüber berichten.



