Bestenauslese eines Schulleiters
05. September 2008
Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied durch drei Beschlüsse (Az. u. a.: 6 B 942/08) hinsichtlich der Bewerbung und Auswahl eines Schulleiters, dass der Ausschluss eines Schulleiters mit der besten dienstlichen Beurteilung nicht aufgrund dessen erfolgen kann, dass der Schulträger den Bewerber abgelehnt hat. ...
Dieses widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese. Nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz erfolgt eine Ernennung eines Schulleiters jedoch nur nach Zustimmung des Schulträgers.
Ein Sprecher des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW hat zugesagt, dass nun zu prüfen sei, wie mit der Diskrepanz zwischen Gesetz und Rechtssprechung umzugehen ist.



