Fotokopieren an Schulen

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In Ergänzung zu dem Beitrag aus der letzten Ausgabe unserer Verbandszeitschrift Bildung real möchten wir Sie gerne aktuell über den Verfahrensstand zum Thema „Fotokopieren“ informieren. 
Nach mündlicher Mitteilung seitens des Verbandes der Schulbuchverlage Bildungsmedien e. V. (VdS Bildungsmedien e. V.) ist der erwartete Gesamtvertrag zwischen dem zuvor genannten Verein und den Schulministerien der Länder ausverhandelt und liegt zur Unterzeichnung bereit.

Nach unseren Informationen soll der Gesamtvertrag rückwirkend zum 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 in Kraft treten und der einzelnen Lehrkraft unter bestimmten Bedingungen in begrenztem Umfang das Kopieren aus Bildungsmedien für Schulunterrichtszwecke gestatten.

Es darf nur ein kleiner Teil eines Bildungsmediums vervielfältigt werden, wobei der „kleine Teil“ maximal 12%, jedoch nicht mehr als 20 Seiten betragen darf. Aus ein und demselben Werk darf in diesem Umfang nur einmal pro Schuljahr fotokopiert werden.

Kleine Werke, die weniger als 20 Seiten aufweisen, sollen einem besonderen Schutz unterliegen und nicht reproduziert werden dürfen. Die Regelungen gelten auch in Bezug auf digitales Verteilen.