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Anteilige Vergütung von Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter Beamtinnen und Beamten

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Nach langem Kampf und mehrfacher Aufforderung seitens des RLV NRW hat das Finanzministerium NRW unter Datum vom 19.12.2009 den dringend erwarteten Erlass veröffentlicht, .. der eine anteilige Bezahlung teilzeitbeschäftigter Beamtinnen und Beamten regelt. Dies gilt bis zur Erreichung des Vollzeitdeputats ab der ersten Mehrarbeitsstunde.

Jetzt sind die Bezirksregierungen und das LBV in der Lage, die entsprechenden Zahlungen „rückwirkend ab 01.03.2008 oder gegebenenfalls ab Antragsstellung zum nächst möglichen Zahlungsmonat aufzunehmen, soweit ihnen die hierfür notwendigen Daten bereits von den Dienststellen übermittelt worden sind.“

Den gesamten Erlass finden Sie hier als PDF-Dokument.