Pendlerpauschale
31. Januar 2009
Informationen zur Pendlerpauschale
Mit Entscheidung vom 09.12.2008 (Az.: 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08) hat das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Entfernungspauschale (30 Cent erst ab dem 21. Entfernungskilometer ) rückwirkend zum 01.01.2007 für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss aus diesem Grund nun die Entfernungspauschale rückwirkend neu regeln. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage, jedoch bereits (wie vor dem Jahr 2007) ab dem ersten Entfernungskilometer. Für Pendler heißt dies, dass neue, im Hinblick auf die neue Regelung vorläufige, Steuerbescheide für das Jahr 2007 ergehen, in denen die Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer berücksichtigt wird. Dasselbe gilt für das Jahr 2008 und vermutlich auch für das Jahr 2009, da erst 2010 mit einer Neuregelung zu rechnen ist. Pendler bekommen Geld vom Finanzamt zurück, ohne dass Einspruch gegen die Bescheide des Jahres 2007 eingelegt werden muss, wenn der Aufwand nicht schon durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgegolten ist.
Sollten Sie im Vertrauen auf die Neuregelung 2007 keine Kilometer und Arbeitstage in Ihrer Steuererklärung angegeben haben, können Sie dies nun bei Ihrem Finanzamt formlos nachholen. Es erfolgt darauf hin eine Änderung der Steuerfestsetzung von Amts wegen.



