Verfahrensstand zu Musterverfahren des dbb-nrw
29. Juni 2009
Zu folgenden Themen führt der dbb nrw im Rahmen des Rechtsschutzes zurzeit Musterverfahren durch:
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Zur Kürzung des Weihnachtsgeldes (Sonderzahlung)
Wegen zweimaliger Kürzung steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus, ob dies mit dem Alimentationsprinzip vereinbar ist.
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Zum Urlaubsgeld
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dem Bundesverfassungsgericht die Rechtsfrage der Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des Urlaubsgeldes zur Entscheidung vorgelegt.
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Zur amtsangemessenen Alimentation
Zurzeit ist ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig, eine Entscheidung steht noch aus. Weitere Anträge von betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind bis zu einer abschließenden höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt worden.
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Zur Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Medikamente
§ 7 Abs. 1 Nr. 7 BVO sowie seine Anlage 2, wonach nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr beihilfefähig sind, sind nach Rüge diverser Verwaltungsgerichte rückwirkend zum 01.01.2007 in Gesetzesrang erhoben worden. In § 77 LBG neue Fassung, der am 01.04.2009 in Kraft trat, ist die gesetzliche Grundlage für die Zukunft geschaffen worden. Im Streit sind nunmehr noch die zwischen dem 01.01.2007 und 31.03.2009 ärztlich verordneten nicht verschreibungspflichtigen Medikamente im Hinblick auf ihre Beihilfefähigkeit.
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Zur amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien
Da in diesem Bereich der Familienzuschlag ab dem dritten Kind um 50,- € pro Monat erhöht worden ist und hinsichtlich Altfällen viele Verfahren durch Prozessvergleiche beendet wurden, sind nur einige wenige Einzelfälle noch nicht abgeschlossen.
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Wegen Festsetzung eines Versorgungsabschlags für teilzeitbeschäftigte Beamte
Da nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.06.2008 der Versorgungsabschlag alter Fassung bei Teilzeitbeschäftigten nichtig ist (vgl. Bildung Real 06/2008) ist nun in verschiedenen Verfahren zu klären, ob eine rückwirkende Festsetzung und Nachzahlung der Differenzbeträge vorzunehmen ist.
- Zur Erhebung der Kostendämpfungspauschale im
Beihilferecht
Das Bundesverwaltungsgericht stellte am 20.03.2008 abschließend die Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale fest. Eine Aufhebung der Kostendämpfungspauschale kann demnach gerichtlich nicht mehr erreicht werden.
Ausführliche Informationen lassen wir Ihnen gerne auf Nachfrage (Kontaktdaten) zukommen.
Über Endentscheidungen werden wir Sie selbstverständlich in Kenntnis setzen.



