Amtsangemessene Alimentation

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Zwischenstand zur amtsangemessenen Alimentation

Der dbb nrw führt zurzeit eine Reihe von Musterverfahren zur amtsangemessenen Alimentation.  Im Hinblick auf eines der Verfahren betreffend Weihnachtsgeld 2003 und Urlaubsgeld 2004 hat nun das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) mit Beschluss vom 09.07.2009 (Az.: 1 A 1525/08)  die Entscheidung, ob das Nettoeinkommen eines Beamten in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist, ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Hierbei hat das OVG zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Ansicht die Netto-Alimentation des Klägers bei Gesamtbetrachtung der Besoldung unter Beachtung der Fürsorgeleistungen (auch Weihnachts- und Urlaubsgeld) verfassungswidrig sei.

Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.