Rückerstattung von Vorgriffsstunden

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Verbesserung des finanziellen Ausgleichs von Vorgriffsstunden

Sollte ein Pflichtstundenausgleich für die sogenannte Vorgriffsstunde nicht möglich sein, beispielsweise, weil die Lehrkraft endgültig aus dem aktiven Schuldienst des Landes NRW ausgeschieden ist, ist ein finanzieller Ausgleich auf Antrag möglich.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass sich gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 10.07.2009 die Berechnungsgrundlage für diesen finanziellen Ausgleich bei Störfällen von 39 auf 52 Mehrarbeits-Unterrichtsstunden verbessert hat. Bereits bearbeitete Anträge werden automatisch einer neuen Berechnung unterzogen. Sollten Sie im Störungsfall noch keinen Antrag gestellt haben, empfehlen wir, dies unverzüglich nachzuholen.