Schulische Sexualerziehung
23. September 2009
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur schulischen SexualerziehungMit Beschluss vom 21.07.2009 (Az.: 1 BvR 1358/09) hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn bestätigt.
In der Sache hatte das Amtsgericht die Eltern zweier Grundschulschüler zu einer Geldbuße verurteilt, weil die Kinder aus religiösen und erzieherischen Gründen einer Karnevalsveranstaltung und einem Theaterprojekt zum Thema „sexueller Missbrauch“ unentschuldigt fernblieben. Die Eltern sahen sich durch die besagten Veranstaltungen in ihren Grundrechten der Religionsfreiheit und des Erziehungsrechts beeinträchtigt.
Das Bundesverfassungsgericht vermochte keine Verletzung der Grundrechte der Glaubensfreiheit und des elterlichen Erziehungsrechts zu erkennen. Hier lag, wie schon das Amtsgericht entschied, durch die allgemeine Schulpflicht eine zulässige Beschränkung vor. Auch das der Schule obliegende Neutralitätsgebot wurde weder durch das Theaterprojekt, noch durch die Karnevalsveranstaltung verletzt. Die Kinder wurden hierdurch weder darin beeinflusst, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen, noch wurde ihre Religionsfreiheit eingeschränkt. Karneval sei kein katholisches Kirchenfest, sondern in heutiger Zeit eine Brauchtumsveranstaltung.



