Neuerungen in Sachen Arbeitszimmer
30. November 2009
Häusliches Arbeitszimmer von Lehrerinnen und Lehrern steuerlich absetzbar?Der Bundesfinanzhof hat durch Beschluss vom 25.08.2009 (Az.: VI B 69/09) in einem Eilverfahren ernstliche Zweifel daran gehegt, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist. Im besagten Fall ging es um das Arbeitszimmer eines Lehrers. Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit seien begründet durch die kontroverse Diskussion zu diesem Thema in der Literatur und durch verschiedene unterschiedliche Entscheidungen der Finanzgerichte. Über die Verfassungsmäßigkeit wird jedoch erst im Hauptsacheverfahren abschließend entschieden.
In der Praxis hat dieser Beschluss zur Folge, dass Lehrkräfte ihr Arbeitszimmer zunächst wieder beim Finanzamt geltend machen können. Das Risiko einer Steuernachzahlung nach einer negativen Entscheidung bleibt zwar bestehen, dennoch wird empfohlen, beim Finanzamt die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte zu beantragen, um einen niedrigeren Lohnsteuerabzug zu erreichen. Eine entsprechende Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter ist erfolgt. Zur gegebenen Zeit werden wir Sie weiter unterrichten.



