Ruhestands-Altersgrenze für Beamte angehoben

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Landesbeamtengesetz NRW verpflichtet zu längerer Lebensarbeitszeit

Am 01.04.2009 ist die neue Regelung des Landesbeamtengesetzes NRW in Kraft getreten. 
Auch für Beamte ist nun die Altersgrenze zum Erreichen des Ruhestandes schrittweise bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres (Regelaltersgrenze) angehoben worden.
Für Lehrkräfte gilt als Altersgrenze das Ende des Schulhalbjahres, in dem die jeweilige Altersgrenze vollendet wird.

Es bleibt bei denjenigen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, bei der Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
Die Jahrgänge 1947 bis 1964 sind von einer schrittweisen Anhebung betroffen, und ab Geburtsjahrgang 1965 wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Es ist jedoch weiterhin möglich, dass Lehrkräfte auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres unter Inkaufnahme von Abschlägen in den Ruhestand versetzt werden können.

Den Text mit Tabelle erhalten Sie hier in einer PDF-Datei.