Beihilfefähigkeit ärztlich verordneter Medikamente

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Ärztlich verordnete Medikamente sind beihilfefähig, auch wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind.

So entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 18. Januar 2008 (Aktenzeichen: 26 K 4566/07). Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass es der entscheidenden Vorschrift der Beihilfeverordnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7 b BVO NRW) bereits an einer Ermächtigungsgrundlage fehle.