Beihilfefähigkeit ärztlich verordneter Medikamente
02. März 2008
Ärztlich verordnete Medikamente sind beihilfefähig, auch wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind.
So entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 18. Januar 2008 (Aktenzeichen: 26 K 4566/07). Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass es der entscheidenden Vorschrift der Beihilfeverordnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7 b BVO NRW) bereits an einer Ermächtigungsgrundlage fehle.


