Rechtsberatung / Rechtsschutz
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Anja Schu, Volljuristin |
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Michael König, Volljurist |
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es uns, jeder Lehrerin und jedem Lehrer in NRW Rechtsberatung zu geben. Diese Service-Leistung des lehrer nrw bleibt Verbandsmitgliedern vorbehalten. Nehmen Sie deshalb bitte umgehend mit uns Kontakt auf, wenn Interesse an einer Mitgliedschaft im lehrer nrw, dem Verband für den Sekundarbereich, besteht.
Sofern Sie einmal eine rechtliche Beratung oder Rechtsschutz im Rahmen
Ihrer Verbandsmitgliedschaft benötigen, setzen Sie sich bitte
telefonisch mit unserer Geschäftsstelle (Tel. 02 11 – 1 64 09 71) in
Verbindung. Sie werden dann zeitnah, kompetent und umfassend durch
unsere Justitiare Frau Schu¹ und Herrn König sowie die Juristen unseres
Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion beraten. Â
Die
Kosten für
die Inanspruchnahme eines von einem Mitglied beauftragten Rechtsanwaltes
können wir lediglich dann übernehmen, wenn die Klärung der Rechtsfrage
von unserer Rechtschutzordnung abgedeckt wird und wir vor Beauftragung
des Rechtsanwaltes im Einvernehmen mit den Juristen des dbb beamtenbund
und tarifunion die Kostenübernahme schriftlich zugesichert haben.
Ansonsten können Rechtsberatungskosten grundsätzlich nicht übernommen
werden.
¹ zurzeit in Elternzeit
Texte von Gesetzen, Erlassen und Verordnungen finden Sie unter folgenden Links:
Allgemeine Dienstordnung
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Dienstrecht/ADO.pdf
Ausbildungs-
und Prüfungsordnung
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/index.html
Bundesbesoldungsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/bbesg/BJNR011740975.html
Beamtenstatusgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html
Beamtenversorgungsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/beamtvg/BJNR024850976.html
Beihilfeverordnung
für Beamte
Informationen für Beihilfeberechtigte, Quelle beim LBV
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/index.php
Weitere
Informationen des LBV zum Thema Beihilfe
http://www.lbv.nrw.de/allgemein/navi/suche.php?fmt=long&m=all&ps=5&q=Beihilfe&sp=1&sy=1&wf=020F1&wm=wrd
Beihilfeverordnung,
Quelle bei Bezirksregierung Detmold
http://www.brdt.nrw.de/200_Aufgaben/070_Beihilfen/Rechtsgrundlagen/Beihilfeverordnung111/index.php
Entgelttabelle zum TV-L
http://www.tarifunion.dbb.de/verguetungstabellen/tabellen_2009_2010/TV-L%20Lehrer%20vorlaeufige%20Tab%20TdL%20ab%2020090301.pdf
Kopfnoten
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/Kopfnoten.pdf
Landespersonalvertretungsgesetz
(LPVG) veröffentlicht durch Innenministerium des Landes NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2035&bes_id=4223&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=LPVG#FN1
Lernmittelfreiheit
Verordnung
über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5
Schulgesetz
(VO zu § 96 Abs. 5 SchulG):
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/VO_96_5.pdf
Nebentätigkeitsverordnung, veröffentlicht beim Innenministerium des Landes NRW
http://www.im.nrw.de/inn/doks/ntv.pdf
Ordnung
des Vorbereitungsdienstes
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVPneu.pdf
Schulgesetz
NRW
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
Wöchentliche
Unterrichtsstunden, Klassenbildungswerte, Pflichtstunden...
Verordnung
zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/93_2.pdf
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Das
Portal für Rechtsangebote des Innenministeriums NRW
http://sgv.im.nrw.de/
Allerlei
zum Schulrecht
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/index.html










