Ulrich Gräler, 2. Stellv. Vorsitzender von lehrer nrw
Nahtweg 58
57250 Netphen-Deuz
Tel.: 0 27 37-22 63 80
E-Mail: Ugraeler@t-online.de
Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen sollte Arbeitgebern bei der Personalplanung mehr Flexibilität geben. Insbesondere im öffentlichen Schuldienst kann so konkreter Vertretungsbedarf aufgrund längerer Erkrankung oder Elternzeit von Lehrkräften aufgefangen und Unterrichtsausfall vermieden werden. Die Chance, über ein befristetes Arbeitsverhältnis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erlangen, war dennoch in der Vergangenheit gering.
Selbst wenn der Arbeitgeber nämlich die Eignung der befristet eingestellten Lehrkräfte anerkannte, erfolgte in der Regel lediglich eine Weiterbeschäftigung mit einem neuen, wieder befristeten Arbeitsvertrag, statt einer Entfristung. Dies ist juristisch zunächst unbedenklich: § 14 Abs. 2 S. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ermöglicht den Abschluss von befristeten Verträgen bis zur der festgelegten Höchstdauer von zwei Jahren bei maximal 3-maliger Verlängerungsmöglichkeit ohne Sachgrund. Ist ein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG gegeben, etwa das Vorliegen eines konkreten Vertretungsbedarfes, ist der Abschluss von befristeten Verträgen auch über diese zwei Jahre hinaus zulässig.
Auch wenn die Höchstdauer von zwei Jahren und die Möglichkeit der 3-maligen Verlängerung bei einer sachgrundlosen Befristung also erheblich überschritten werden können und man eine Dauer von über fünf Jahren in der ununterbrochenen Beschäftigung unter dem Aspekt des Sachgrunds der Vertretung noch als vertretbar bezeichnen mag, übersteigt eine hohe Anzahl von Befristungsabreden in dieser Zeit den gesetzlichen Richtwert jedoch. Gerade in einer Kumulation könnte dann ein Rechtsmissbrauch des Einsatzes der Befristung vorliegen, der in der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anhand der in einer grundlegenden Entscheidung des EuGH vom 26.01.2012 (C-586/10 - Kücük) entwickelten Rechtsgrundsätze zur Missbrauchskontrolle von sogenannten Kettenbefristungen geprüft wird. Die Arbeitsgerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG demnach nicht allein auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrundes der Vertretung beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls und dabei namentlich die Gesamtdauer und die Zahl der mit derselben Person zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen. Diese zusätzliche Prüfung ist nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmen und verlangt nach der Rechtsprechung des EuGH eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls.
Konkret bedeutet das eine umfassende Missbrauchskontrolle, in deren Rahmen es Sache des Arbeitnehmers ist, noch weitere für einen Missbrauch sprechende Umstände vorzutragen. Bei besonders gravierenden Überschreitungen der Grenzen kann eine missbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit zur Sachgrundbefristung indiziert sein. Von besonderer Bedeutung sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 26.10.2016 (Az. 7 AZR 135/159) die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen. Ferner ist der Umstand zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer stets auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt wird oder ob es sich um wechselnde, ganz unterschiedliche Aufgaben handelt. Auch wenn ein ständiger Vertretungsbedarf der Annahme des Sachgrunds der Vertretung nicht entgegensteht und daher durchaus geeignet ist, die Befristung des Arbeitsverhältnisses mit dem Vertreter zu rechtfertigen, ist er dennoch ein Umstand, der im Rahmen einer umfassenden Missbrauchskontrolle in die Gesamtwürdigung einbezogen werden kann. Bei zunehmender Anzahl und Dauer der jeweils befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit darstellen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Verträge zurückgreift. Zu berücksichtigen ist außerdem die Laufzeit der einzelnen befristeten Verträge sowie die Frage, ob und in welchem Maße die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich hinter dem zu erwartenden Vertretungsbedarf zurückbleibt. Wird trotz eines tatsächlich zu erwartenden langen Vertretungsbedarfs in rascher Folge mit dem selben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhältnisse vereinbart, liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs natürlich näher, als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zurückbleibt.
Besteht ein Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 TzBfG, ist mit der o. g. Entscheidung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichtes eine umfassende Kontrolle nach den Grundsätzen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) in der Regel dann geboten, wenn die Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses acht Jahre überschreitet oder mehr als zwölf Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrags vereinbart wurden oder wenn die Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses sechs Jahre überschreitet und mehr als neun Vertragsverlängerungen vereinbart wurden. Unter diesen Voraussetzungen hängt es allerdings von weiteren, vom Kläger vorzutragenden Umständen ab, ob ein Missbrauch der Befristungsmöglichkeit anzunehmen ist.
Im Unterschied dazu geht der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts von einem indizierten Rechtsmissbrauch aus, wenn die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zehn Jahre überschreitet, mehr als 15 Vertragsverlängerungen vereinbart wurden oder wenn mehr als zwölf Vertragsverlängerungen bei einer Gesamtdauer von mehr als acht Jahren vorliegen. In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften.
Ob eine arbeitsgerichtliche Klage auf Entfristung erfolgversprechend ist, muss stets im konkreten Einzelfall überprüft werden. Folgt man der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, weisen bestimmte Anhaltspunkte dafür den Lehrkräften aber den Weg. Dazu zählt insbesondere die befristete Beschäftigung von über sechs Jahren Dauer mit möglichst wenigen Unterbrechungen und an möglichst wenigen Schulen. Erfolgte der Personaleinsatz im Wesentlichen an der gleichen Schule, drängt sich der Verdacht geradezu auf, dass nicht der angegebene Sachgrund für eine befristete Beschäftigung gegeben ist, sondern personell Dauerbedarf besteht. Wird die Lehrkraft in einem Fach eingesetzt, das von niemanden an der Schule unterrichtet wird, oder erfolgt der Einsatz der Vertretungskraft stets unabhängig von der Fakultas zu vertretender Lehrkräfte, spricht auch dies im Zweifel für eine rechtsmissbräuchliche Befristung.
Der Entfristung kann im Übrigen nicht entgegengehalten werden, dass die Lehrkraft nicht über die volle Lehramtsbefähigung verfügt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 05.09.2013 (Az. 13 Sa 659/10) festgestellt. Selbst wenn eine Lehrkraft die formellen Voraussetzungen für die von ihr an ihrer Schule ausgeübte Lehrtätigkeit nicht erfüllt, ist sie doch hinreichend für den von ihr erteilten Unterricht qualifiziert, so die Richter. Das Land Nordrhein-Westfalen kann sich nicht mit Erfolg auf die fehlende Qualifikation berufen, wenn es die Lehrkraft gerade in Kenntnis dieser fehlenden formalen Qualifikation über einen längeren Zeitraum im Schuldienst bereits beschäftigt hat.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes unterliegt grundsätzlich immer nur der aktuelle Arbeitsvertrag einer Befristungskontrolle. Da für eine Entfristungsklage eine Frist von drei Wochen gilt, die mit dem Ende der in dem letzten Vertrag vorgesehenen Befristung beginnt, und die meisten zeitlich befristeten Verträge am Ende des Halb- oder Schuljahres enden, bleibt für befristet beschäftigte Kolleginnen und Kollegen zumeist hinreichend Zeit, die Erfolgsaussichten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens prüfen zu lassen. Hat das Klageverfahren Erfolg und gelingt die Entfristung, verbleibt die Lehrkraft an ihrer letzten Schule unter Festschreibung des Stundenumfanges des letzten Vertrages.
Für eine erste Kontaktaufnahme stehen die Juristen in der Rechtsabteilung von lehrer nrw Mitgliedern telefonisch oder per E-Mail unter rechtsabteilung@lehrernrw.de gerne zur Verfügung.
Ass. Michael König
„Wir können zufrieden sein. Bei unseren wesentlichen Forderungen haben wir gute Kompromisse erzielt“, zog dbb Verhandlungsführer Willi Russ vor der Presse in Potsdam ein positives Fazit. „Kurz gesagt: Es gibt gutes Geld, wir verbessern die Einkommensstrukturen spürbar, können also von einem guten Ergebnis sprechen.
Quelle: Auszug aus dem Flugblatt Nr. 14 des dbb zur Einkommenrunde 2017
Zum ganzen Flugblatt (PDF-Datei)
Rund 7.000 Tarifbeschäftigte haben am 9. Februar in Düsseldorf für eine gerechtere Bezahlung demonstriert. Sie waren dem Aufruf des dbb und des DGB zum Warnstreik gefolgt. Auch lehrer nrw unterstützte den Streikaufruf und beteiligte sich mit zahlreichen Lehrkräften am Protest.
Die beiden Demonstrationszüge des dbb und des DGB waren an unterschiedlichen Punkten der Landeshauptstadt gestartet und hatten sich kurz vor dem Landtag vereinigt. Dort verliehen sie in einer eindrucksvollen Kundgebung ihren Forderungen Nachdruck. Damit steigt für die öffentlichen Arbeitgeber der Druck, für die nächste Verhandlungsrunde Mitte Februar ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.
lehrer nrw unterstützt die Forderung nach einer Lohnerhöhung um insgesamt sechs Prozent. Weitere Kernpunkte sind aus Sicht von lehrer nrw die Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte hin zur Paralleltabelle sowie die Einführung einer Entgeltstufe 6, um die Netto-Lohnlücke zwischen Angestellten und Beamten zu schließen.
Unter dem Dach des DBB NRW ruft lehrer nrw seine tarifbeschäftigten Mitglieder im Landesdienst in Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, 9. Februar 2017, zur Demo und einem ganztägigen Warnstreik auf! Bitte kommen Sie ab 10 Uhr in die Geschäftsstelle von lehrer nrw in Düsseldorf (Graf-Adolf-Straße 84) zur Eintragung in die Streiklisten!
Die dbb-Auftaktkundgebung beginnt um 10.30 Uhr in Düsseldorf auf der Jägerhofstraße. Ab etwa 12.15 Uhr zieht der Demonstrationszug zum Landtag. Dort findet ab 13.15 Uhr eine gemeinsame Abschlusskundgebung zusammen mit den DGB-Gewerkschaften statt.
Unsere wesentlichen Forderungen bleiben weiterhin:
"Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem dbb hat am 30. / 31. Januar 2017 in Potsdam die zweite Verhandlungsrunde stattgefunden. „Klimatisch und was die Erörterung unzähliger Details angeht, war das durchaus ordentlich“, resümiert dbb Verhandlungsführer Willi Russ die zwei Tage in Potsdam. „Allerdings halten wir auch nach der zweiten Verhandlungsrunde kein Angebot in den Händen. Deshalb gilt die schlichte Losung: Kein Angebot in Potsdam! Kein Frieden in den Betrieben!“
Noch am Nachmittag des 31. Januar 2017 hat die zentrale Streikleitung des dbb Streikfreigabe erteilt."
Quelle: dbb-Flugblatt Nr. 2017 Nr. 10
Bitte lesen Sie hierzu das beiliegende Flugblatt des dbb zum Stand der Verhandlungen.
lehrer nrw begleitet unter dem Dach des VdR (Verband deutscher Realschullehrer) diese für Lehrkräfte in NRW wichtigen Verhandlungen, die federführend vom dbb (deutscher beamtenbund und tarifunion) für dessen Mitgliedsverbände auf Arbeitnehmerseite gestaltet werden.
Bereits im Dezember 2016 hat die große Tarifkommission des dbb, in dem die Vertreter der Mitgliedsverbände zusammenkommen, den Beschluss über die Einkommensforderungen der Tarifrunde 2017 gefasst. Danach soll der Schwerpunkt dieser Einkommensrunde neben der linearen Entgelterhöhung auf strukturellen Verbesserungen des Tarifvertrags liegen.
Dies macht aus unserer Sicht absolut Sinn, da lehrer nrw seit der Umstellung auf das neue Tarifrecht immer wieder auf dessen strukturelle Mängel hingewiesen hat. Das neue Tarifrecht war nämlich in vielerlei Hinsicht nicht “der große Wurf”, für den ihn einige Verantwortliche ausgegeben und dementsprechend auch “verkauft” haben.
Wer jedoch genauer hingesehen hatte, der konnte sogleich mehrere Schwachstellen dieses Tarifvertrags erkennen. lehrer nrw hat diese u.a. in seiner Zeitschrift (z.B. 1/2008: Das neue Tarifrecht - Bilanz nach einem Jahr) immer wieder bloßgelegt, um auf eine möglichst schnelle Abhilfe zu drängen. Doch die Arbeitgeber taten sich sehr schwer damit, Fehler oder Mängel im neuen
Tarifsystem einzugestehen.
Die Flut mehrerer Erlasse unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Tarifrechts im Jahr 2006 belegt jedoch, dass auf Länderebene unmittelbarer Handlungs- und Verbesserungsbedarf erkannt worden war und eigenständige Korrekturen notwendig wurden, um das Schlimmste für den eigenen Lehrerarbeitsmarkt zu verhindern.
Die von den Arbeitgebern mit dem neuen TV-L verknüpften und hochgehaltenen Ziele, “ein modernes, transparentes und leistungsorientiertes Tarifrecht” zu schaffen, erwiesen sich schlichtweg als inhaltsleere Phrase. Statt dessen trat mit der Umsetzung des neuen Tarifrechts an mehreren Stellen das genaue Gegenteil davon ein.
Wenn jetzt zehn Jahre später strukturelle Verbesserungen einen Schwerpunkt der Tarifverhandlungen bilden, dann ist das nicht nur zu begrüßen, sondern seit langem überfällig. Für den Lehrerbereich zählen hierzu nach der Einführung der Lehrerentgeltordnung im Jahr 2015 die Einführung einer Entgeltstufe 6, wie sie bei Bund und Kommunen längst existiert, und die stufengleiche Höhergruppierung nach einer Beförderung.
Bei der Einführung einer Entgeltstufe 6 geht es darum, die erworbene Berufserfahrung auch mit einer entsprechenden finanziellen Besserstellung zu würdigen. Im bisherigen Tarifrecht haben Angestellte nach zehn Jahren bereits ihre Endstufe 5 erreicht. Die meisten haben jedoch noch einen langen Berufsweg vor sich, der zumeist mit umfangreicherer Erfahrung, zusätzlichen Aufgaben und höherer Verantwortung einhergeht, ohne dass damit gleich eine Beförderung verbunden wäre. Dies sollte natürlich wie in der übrigen Arbeitswelt auch mit einem höheren Einkommen honoriert werden.
Ebenso gilt das auch für Beförderungen, die in dem bisherigen Tarifrecht wirklich äußerst “stiefmütterlich” berücksichtigt werden. Die jetzige Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung soll die betragsmäßige Höhergruppierung ersetzen und damit einen gravierenden Mangel des jetzigen Systems beheben. Denn bei Beförderungen nach aktuellem Tarifrecht werden Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe derjenigen Entgeltstufe zugeordnet, die lediglich betragsmäßig über der jetzigen Entgeltstufe steht. Und das ist manchmal nur ein relativ geringer Betrag, so dass Beförderungen für Angestellte unattraktiv sind. Wenn Beschäftigte jedoch nach einer Beförderung in ihrer Entgeltstufe verbleiben, dann ist mit einer Höhergruppierung auch jedesmal ein angemessener finanzieller Höhergruppierungsgewinn verbunden.
Bei der Lehrerentgeltordnung, die 2015 allein vom dbb (deutscher beamtenbund und tarifunion) unterzeichnet wurde und deren Weiterentwicklung somit voraussichtlich allein unter der Federführung des dbb stehen wird, geht es in den jetzt anstehenden Verhandlungen um eine möglichst schnelle Umsetzung des so genannten Angleichungsprozesses mit dem Ziel der Paralleltabelle
(A12 - E12, A11 - E11, A10 - E10, etc.).
Die Einführung der Lehrerentgeltordnung ist abgeschlossen und der erste Schritt des Angleichungsprozesses reibungslos umgesetzt worden. Nun gilt es, diesen Prozess in deutlich größeren Schritten zu beschleunigen und baldmöglichst zum Abschluss zu bringen.
Bei den Verhandlungen über die Erhöhung des Entgelts erwartet lehrer nrw schließlich eine deutliche Einkommenssteigerung, um den öffentlichen Dienst gegenüber den übrigen Branchen nicht weiter zurückfallen zu lassen. Die Steuereinnahmen der Länder sind in den vergangenen Jahren dank guter Konjunktur massiv gestiegen, so dass den Arbeitgebern der finanzielle
Spielraum zur Verfügung steht, “ihre” Beschäftigten an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben zu lassen. Zudem tritt die Frage der Nachwuchsgewinnung massiv in den Vordergrund angesichts eines zunehmend angespannten Arbeitsmarktes.
Der öffentliche Dienst muss dringend mit attraktiveren Arbeitsbedingungen aufwarten.
lehrer nrw begrüßt ausdrücklich diese Forderungen der großen Tarifkommission des dbb und tarifunion im Umfang von 6% und rät den Arbeitgebern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), nachdrücklich, diesen Forderungen entgegenzukommen. Denn es geht darum, längst überfällige strukturelle Korrekturen am Tarifrecht der Länder vorzunehmen und gleichzeitig
einen wesentlichen Zugewinn an Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu realisieren. Es wäre schade, wenn die Chance dafür vertan würde.
Ein Bundesland, das “soziale Gerechtigkeit” zu seinem Markenkern zählt, dürfte seine “ureigenen Beschäftigten” eigentlich nicht über Jahre hinweg derart brüskieren. Was sollen die Tarifbeschäftigten von “ihrem” Arbeitgeber halten, der sie stets nur auf dem untersten (!) tarifvertraglich fixierten Niveau entlohnt. Wo bleibt da die Wertschätzung hierzulande?
Es ist Zeit, dass sich etwas ändert in NRW. Die politischen Vertreter des Landes täten gut daran, althergebrachte politische Prinzipien nicht nur öffentlichkeitswirksam zu benennen, sondern zur tatsächlichen Richtschnur ihres politischen Handelns zu machen. Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit gehören ganz wesentlich dazu. Die Benachteiligung angestellter Lehrkräfte hierzulande
ist schließlich ein jahrelanges Ärgernis, das bei den Betroffenen nichts als Wut und Enttäuschung hinterlassen hat.
Ulrich Gräler,
stellv. Vors. lehrer nrw, Tarifbeauftragter des VdR,
Mitglied der Bundestarifkommission des dbb und tarifunion
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu den Tarifverhandlungen auf unserer Homepage (www.lehrernrw.de) und unterstützen Sie lehrer nrw bei eventuellen Arbeitskampfmaßnahmen!
Originalflugblatt (PDF-Datei)
„Das war nicht Fisch, nicht Fleisch, was die Arbeitgeber heute vorgestellt haben“, fasste dbb-Verhandlungsfüh-rer Willi Russ den Auftakt zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften zusammen. „Ich verbuche auf der Habenseite, dass die TdL begriffen hat: Eine Einkommensrunde ist kein Symposium, auf dem die Inflationsrate im Lande ermittelt und dann an die Beschäftigten weitergegeben wird. Es geht um die angemessene Teilhabe der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Deren Bedeutung und Leistungsstärke hat übrigens niemand in Frage gestellt.“ Unzufrieden zeigte sich Russ mit dem fehlenden Gestaltungswillen der TdL: „Ich habe mitunter den Eindruck, manch einer in der TdL sieht eine Einkommensrunde als notwendiges Übel an, das möglichst schnell vorüberziehen soll. Dabei ist sie auch eine Chance, notwendige Veränderungen gemeinsam zu gestalten.
....
Abschließend äußerte sich Russ zum Vorgehen in den nächsten Wochen: „Große Zuversicht löst dieser Auftakt nicht aus. Von daher ist nicht auszuschließen, dass es zu ersten Reaktionen an der Basis kommt. Allerdings sollten wir der TdL, bevor wir unsere Aktionen intensivieren, noch eine Chance geben, uns ein konkretes Angebot vorzulegen. Wenn das nicht oder nicht ausreichend geschieht, müssen wir bundesweit deutlich machen, dass wir uns nicht einfach abspeisen lassen!“ Die beiden weiteren Verhandlungsrunden finden am 30. / 31. Januar und am 16. / 17. Februar 2017 in Potsdam statt, der Auftakt für den TV-H in Hessen am 27. Januar 2017 in Wiesbaden."
Entnommen: dbb-Flugblatt Nr. 6 zur Einkommensrunde 2017
"18. Januar 2017: Start der Einkommensrunde mit der TdL in Berlin. Insgesamt sind drei Verhandlungsrunden geplant. Die folgenden Runden finden am 30./31. Januar 2017 und am 16./17. Februar 2017 in Potsdam statt.
Nachdem TdL und dbb vor zwei Jahren erstmals eine Entgeltordnung für Lehrkräfte vereinbart haben, geht es in der Einkommensrunde 2017 jetzt nicht mehr um das „ob“, sondern nur noch um das „wie“. Das muss nicht zwingend konfliktreich sein. Es ist aber in jedem Falle, zumindest was die Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte angeht, komplex im Detail."
Quelle: Flyer des DBB vom 21.12.2106
Auf der Sitzung der Bundestarifkommission am 14.12.2016 in Berlin hat der dbb seine Forderungen für die Verhandlungen der nächsten Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder beschlossen. Neben einer linearen Entgeltanhebung stehen dabei strukturelle Verbesserungen des Tarifsystems im Vordergrund.
Dies deckt sich ganz wesentlich mit den Forderungen des lehrer nrw und seines Dachverbandes (VdR), die seit Jahren eine Korrektur der Verwerfungen innerhalb des Tarifsystems einfordern. Jetzt liegt es an den Arbeitgebern, diesen systematischen Ansatz bei den Verhandlungen im Ergebnis mitzugehen. Und an uns allen, diese Forderungen während der Verhandlungen mit Nachdruck zu vertreten.
Ulrich Gräler
Zum dbb-Flyer 'Einkommensrunde 2017 mit den Ländern - Nachholbedarf bei Geld und Struktur!'
Die angestellten Lehrerinnen und Lehrer in NRW sind ganz unmittelbar vom Ergebnis dieser Tarifverhandlungen betroffen, denn es geht dabei nicht nur um eine prozentuale Entgelterhöhung, sondern auch ganz wesentlich um die Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte, die in der letzten Tarifrunde nach Jahrzehnten (!) endlich verabschiedet werden konnte.
Wie in den vergangenen Jahren auch werden wir Sie auf verschiedenen Wegen über die aktuelle Entwicklung der Gespräche informieren: über unsere Zeitschrift, über unsere Homepage und über unseren E-Mail-Verteiler.Heute beginnen wir damit. Das Flugblatt unseres Dachverbandes, des Deutschen Beamtenbundes und tarifunion (!), das die Erwartungen verschiedener Branchen zu der anstehenden Tarifrunde zum Ausdruck bringt, können Sie sich hier herunterladen.
Ulrich Gräler
(stellv.Vorsitzender lehrer nrw / Tarifverantwortlicher VDR)
Die wesentlichen Vorteile der neuen Lehrerentgeltordnung:
* * *
Der dbb (beamtenbund und tarifunion) hat mit diesem Tarifvertrag den unhaltbaren Zustand einer fehlenden Tarifierung der Eingruppierungen für Lehrkräfte beendet. Jahrelang wurde dieser Tarifvertrag von den Verbänden und Gewerkschaften eingefordert. Nun ist er erreicht und bietet Chancen, in Gesprächen und Verhandlungen “auf Augenhöhe” mit den Arbeitgebern weiter ausgestaltet zu werden.
Zudem wurde mit der Lehrerentgeltordnung ein großer Schritt hin zu einer einheitlicheren Entlohnung der Lehrkräfte in den Bundesländern erreicht und damit ein weiteres Auseinanderfallen der Eingruppierungen verhindert. Dies schafft ein deutlich größeres Potential, in Zukunft bundesweit gemeinsam für weitere tarifpolitische Ziele einzustehen und zu kämpfen. Wenn Verbände und Gewerkschaften dies auch noch gemeinsam tun, dann erhöht sich dieses Potential sogar noch!
Ulrich Gräler,
stellv. Vors. lehrer nrw, Tarifbeauftragter des VdR,
Mitglied der Bundestarifkommission des dbb und tarifunion
Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte in NRW ist künftig zwischen “übergeleiteten Beschäftigten” und “neu eingestellten Beschäftigten” zu unterscheiden. Deshalb an dieser Stelle einige Hilfestellungen:
Eingruppierungsvorschriften und den entsprechenden Stufenlaufzeiten.
Diese gilt für alle neu geschlossenen Verträge ab dem 1.8.2015, auch wenn der Betroffene schon zuvor beim Land NRW beschäftigt war.
Mehr können Sie hier im Flyer (PDF-Datei) lesen.
In der vierten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifpartner bei den drei herausragenden Themenfeldern spät in der Nacht auf ein Ergebnis einigen können.
Danach steigen die Entgelte zum 1.3.2015 um 2,1%, ab dem 1.3.2016 um weitere 2,3%, mindestens jedoch um 75 €.
Bei der Zusatzversorgung konnte ein Eingriff in den Leistungskatalog verhindert werden, gleichzeitig aber die Zukunftsfähigkeit des Systems durch eine moderate Anhebung des Eigenbeitrags erhalten werden.
In der Frage der Lehrerentgeltordnung wurde erstmalig die Tarifierung der Eingruppierungen vereinbart und ein erster, allerdings sehr bescheidener Einstieg in die Paralleltabelle erreicht.
U. Gräler
Streik und Demo am 25. März 2015 in Düsseldorf!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Unterstützung unserer Forderungen rufen wir alle Beschäftigten im Landesdienst in Nordrhein-Westfalen zu einem ganztägigen Warnstreik auf:
Ab 11:15 Uhr werden wir einen Protestzug zum Burgplatz durchführen, wo ab 12:00 Uhr die Abschlusskundgebung stattfinden wird.
Jeder Tarifbeschäftigte im Landesdienst - TV-L (inklusive dataport und ITDZ) sowie die Auszubildenden (TVA-L, TVPrakt-L) haben das Recht, sich am Warnstreik zu beteiligen.
Die betroffenen Beamten haben kein Streikrecht. Trotzdem sollten sie unsere gemeinsame Forderung in ihrer Freizeit bei der Demonstration und der Kundgebung unterstützen.
19. März 2015
Auszug aus: Streikaufruf des dbb beamtenbund und tarifunion
v.i.S.d.P. Ulrich Hohndorf
Leiter Geschäftsbereich Tarif
Zum gesamten Warnstreik- und Demonstrations-Aufruf (PDF-Datei)
Der Tarifkonflikt zwischen den Arbeitgebern und den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst droht zu eskalieren. Schuld ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die bisher kein Angebot auf den Tisch gelegt hat und auch keinerlei Bereitschaft erkennen lässt, auf die Verbände und Gewerkschaften zuzugehen.
Hören Sie auf, Tarifpolitik nach Gutsherrenart zu betreiben! Es ist keine Verhandlungsposition, Topleistungen zu erwarten und dafür Dumpinglöhne zu zahlen. Die Einkommenslücke zu beamteten Kolleginnen und Kollegen ist durch nichts zu rechtfertigen und muss geschlossen werden. Wir erwarten:
Bewegen Sie sich endlich! Setzen Sie sich für Ihre Beschäftigten ein! Kein Kind zurücklassen? Einverstanden. Dafür kämpfen wir jeden Tag. Darum verlangen wir von Ministerpräsidentin Kraft: Keine Lehrer zurücklassen!
Kämpft mit uns! Jetzt!
Es geht in diesem Tarifstreit um mehr: Es geht um die Solidarität unter Lehrkräften. Wenn diese Einkommensrunde zu einer Nullnummer wird und wenn sich die TdL mit ihrer Forderung nach Einschnitten bei der betrieblichen Altersvorsorge durchsetzt, trifft das alle – auch die Beamten! Darum:
Resolution (PDF-Format)
EINKOMMENSRUNDE 2015
RUSS: AUFTRETEN DER ARBEITGEBER IST HILFLOS
Der Zweite Vorsitzende und Verhandlungsführer des dbb, Willi Russ, hat zu Fortschritten in der laufenden Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder gedrängt und den Arbeitgebern vorgeworfen, hilflos zu agieren. Der 'Rheinischen Post' (Ausgabe vom 19. März 2015) sagte Russ, zwar habe man sich auf eine vierte Runde geeinigt, eine fünfte oder sechste sei aber 'eine Horrorvorstellung'.
Der dbb Verhandlungsführer kündigte weitere Protestaktionen der Beschäftigten in der Folgewoche an: 'Die Warnstreiks werden den Ländern zeigen, was ihnen blüht, wenn dieser Tarifkonflikt eskaliert. Und davon sind wir gar nicht so weit entfernt.' Wenn es am 28. März kein ordentliches Angebot gebe, 'zeigen wir auf Deutschlands Straßen, wozu wir in der Lage sind - und zwar unbefristet'.
Zum Streitpunkt betriebliche Altersversorgung sagte Russ: 'Wir haben das Finanzierungsproblem aufgrund der demografischen Entwicklung ja erkannt und würden bei der Finanzierung mitmachen - also über einen Zusatzbeitrag der Mitarbeiter diskutieren. Damit wir aber überhaupt über die Höhe eines Arbeitnehmeranteils reden können, benötigen wir ein Angebot der Arbeitgeber über die Lohnerhöhung.' Ohne ein lineares Angebot, so Russ, 'macht ein Weiterverhandeln keinen Sinn'.
Auch beim Thema Lehrereingruppierung sei man weit von einer Einigung entfernt. Er schließe nicht aus, dass es am Ende keine Einigung zur Lehrereingruppierung geben werde. 'Aber das wäre ein Armutszeugnis und würde nachhaltig das Klima zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften belasten', so Russ.
Weitere Informationen zur Einkommensrunde: www.dbb.de/einkommensrunde2015
Redaktion: Cornelia Krüger
Herausgeber: dbb Bundesleitung, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin
dbb-Newsletter Nr-040/2015 vom 19.03.2015
Auf allen wesentlichen Themenfeldern konnten keinerlei Fortschritte erzielt werden, weder bei der Lehrerentgeltordnung (L-EGO) noch bei der Zusatzversorgung. Überdies sahen sich die Arbeitgeber nicht in der Lage, ein Angebot für die lineare Entgelterhöhung auf den Tisch zu legen. Diese Verweigerungshaltung ist völlig inakzeptabel. Weitere Arbeitskampfmaßnahmen sind daher unausweichlich.
Mehr Informationen in dieser dbb-Info Nr. 11 (PDF-Datei)
Aktuelle Hinweise zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen werden wir hier veröffentlichen!
U. Gräler
"17. März 2015
Auch in der 3. Verhandlungsrunde wollte die Arbeitgeberseite kein Angebot für eine lineare Erhöhung vorlegen. Offensichtlich ist es so, dass insbesondere Nordrhein-
Westfalen der Ansicht ist, dass ein schlechter Tarifabschluss die Blaupause für möglichst niedrige Erhöhungen im Beamtenbereich bilden soll.
Die Arbeitgeber haben ein Konzept zur Entgeltordnung Lehrkräfte vorgelegt, was aber die Angleichung der Bewertungsunterschiede zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Beamtinnen/Beamten auf den Sankt-Nimmerleinstag verschiebt. Das ist keine Grundlage für eine umfassende Lehrer-Entgeltordnung."
Entnommen: dbb-Info vom 17.03.2015
Nach einer Auftaktkundgebung am Finanzministerium setzte sich ein gewaltiger Demonstrationszug durch die Landeshauptstadt in Bewegung. Vor dem Landtag versammelte sich die Menge dann zu einer Abschlusskundgebung, bei der mehrere Redner die Blockadepolitik der Arbeitgeber in der laufenden Einkommensrunde scharf kritisierten.
„Wir wollen einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst, der auch nach Leistung bezahlt wird, deshalb sind wir heute hier“, sagte Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW.
Begleitet wurden die Aktionen von einem ganztägigen Warnstreik, bei dem tausende Angestellte des Landes in Schulen, Hochschulen, Unikliniken, Justiz, Finanzverwaltung oder Ministerien ihre Arbeit niederlegten.
Auch zahlreiche Mitglieder von lehrer nrw beteiligten sich an der Großdemonstration. Sie zogen mit Fahnen und Bannern durch die Stadt und postierten sich bei der Abschlusskundgebung dicht vor der Hauptbühne. Dort forderte dbb Verhandlungsführer Willi Russ mit Nachdruck, dass die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nun „einen großen Schritt“ auf die Beschäftigten zugehen müsse.
Die Beschäftigten fordern eine Erhöhung der Arbeitsentgelte um 5,5 Prozent (mindestens 175 Euro) sowie keine Verschlechterungen bei der Zusatzversorgung (VBL).
Gerade für die angestellten Lehrkräfte ist es ein ganz zentrales Anliegen, dass es endlich zum Abschluss einer Lehrer-Entgeltordnung (L-EGO) kommt.
Wir treffen uns am 12. März 2015 um 10.00 Uhr in der Geschäftsstelle des lehrer nrw in Düsseldorf zur Eintragung in die Streiklisten (Voraussetzung für Auszahlung von Streikgeld).
Die dbb-Auftaktkundgebung beginnt um 10.30 Uhr in Düsseldorf, Jägerhofstraße.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass für Kundgebungen anderer Gewerkschaften für unsere Mitglieder kein Streikgeld gezahlt wird.
Brigitte Balbach
- Vorsitzende -
lehrer nrw - Verband für den Sekundarbereich
Graf-Adolf-Straße 84
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211-1640971
Fax: 0211-1640972
E-Mail: info@lehrernrw.de
www.lehrernrw.de
TARIFVERHANDLUNGEN LANDESBESCHÄFTIGTE VERTAGT -
RUSS: 'WIR BRAUCHEN EIN WERTHALTIGES ANGEBOT UND GREIFBARE ERGEBNISSE
'Das war eine komplizierte und schwierige Verhandlungsrunde ohne große Fortschritte', kommentierte der Zweite Vorsitzende und Verhandlungsführer des dbb, Willi Russ, am 27. Februar 2015 in Potsdam die erneute Vertagung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. 'Es fällt mir schwer, auf dem jetzigen Verhandlungsstand Kompromisslinien zu erkennen', erklärte Russ. 'Natürlich ist die Haushaltslage für die Landesregierungen angespannt aber die Kassenlage der Kolleginnen und Kollegen ist mindestens genauso schwierig.'
Der dbb-Verhandlungsführer forderte die Tarifgemeinschaft der Länder auf, bis zur entscheidenden dritten Verhandlungsrunde am 16./17. März 2015 endlich konstruktive Vorschläge zu erarbeiten, wie man sowohl bei den Lineareinkommen als auch bei der Lehrereingruppierung zu tragfähigen Kompromissen kommen könne. Russ: 'Wir brauchen ein werthaltiges Angebot und greifbare Ergebnisse. In der Frage der Lehrereingruppierung haben die Arbeitgeber uns einen Vorschlag verkaufen wollen, der aus unserer Sicht keine nennenswerten materiellen Verbesserungen enthält. Hier muss nachgebessert werden.'
Die Kolleginnen und Kollegen hätten lange genug auf ein substantielles Entgegenkommen der Länder gewartet. Russ: 'Vielleicht brauchen die Arbeitgeber noch ein paar 'Denkanstöße' der Beschäftigten. Deshalb rechne ich in den nächsten Tagen mit erneuten Warnstreiks und Protestaktionen. Unsere Schwerpunkte: Schulen, Straßenmeistereien, Unikliniken und die
Justizverwaltung.'
Hintergrund
Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind insgesamt 2,9 Millionen Beschäftigte betroffen: 800.000 Arbeitnehmer der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.
Weitere Informationen zur Einkommensrunde gibt es online:
www.dbb.de/einkommensrunde2015
Redaktion: Cornelia Krüger
Herausgeber: dbb Bundesleitung, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin
' „Die Fortschritte sind marginal und die Probleme weiterhin groß. Eine Kompromisslinie kann ich noch nicht erkennen“, fasste dbb-Verhandlungsführer Willi Russ die Situation nach der zweiten Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammen. Bei allen drei großen Themen – Einkommen, Entgeltordnung, Zusatzversorgung – haben die Arbeitgeber am 26./27. Februar 2015 keine substantiellen Angebote gemacht.'
Auszug aus dem Flugblatt Nr. 10-2015 des dbb
Zum Original-Flugblatt als PDF-Datei
Angesichts der bevorstehenden Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der Lehrkräfte stellt lehrer nrw klar, dass endlich Schluss sein muss mit der Sparpolitik auf dem Rücken der angestellten Lehrerinnen und Lehrer. „In Nordrhein-Westfalen verdienen Angestellte pro Monat über 500 Euro weniger als ihre verbeamteten Kollegen. Dieser Lohnunterschied ist durch nichts zu rechtfertigen – er ist weder gerecht noch sozial“, betont lehrer nrw-Vorsitzende Brigitte Balbach. „Deshalb brauchen wir endlich eine tarifliche Eingruppierungsordnung für Lehrer, um die Nettolohnlücke zu Beamten zu schließen.“
Seit 2006, dem Jahr der Umstellung vom Bundesangestelltentarifvertrag auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L), lässt diese Eingruppierungsordnung auf sich warten. Dabei gab es in den letzten neun Jahren genug Zeit und Gelegenheiten, einen Tarifvertrag für angestellte Lehrer auf den Weg zu bringen. „Der Politik, die – insbesondere in NRW – tarifvertragliche Regelungen für sämtliche Berufsbereiche stets vehement eingefordert hat, gelingt es nicht, in ihrem ureigenen Gestaltungsbereich diese tarifvertragliche Ordnung herzustellen. Das ist ein Armutszeugnis“, so Balbach. „Die Landesregierung in NRW muss sich endlich bewegen, um eine gerechte Bezahlung der angestellten Lehrkräfte, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, sicherzustellen. Sonst bleibt NRW im Konkurrenzkampf um die besten Lehrer auf der Strecke.“
24.02.2015
Jochen Smets, Pressesprecher
Bei Rückfragen steht Ihnen der Tarifbeauftragte von lehrer nrw, Ulrich Gräler, zur Verfügung.
Kontakt: Tel. 0211/1640971.
Über „lehrer nrw“:
„lehrer nrw“ ist aus dem traditionsreichen Realschullehrerverband NRW hervorgegangen. lehrer nrw vertritt die Interessen der Lehrkräfte im Sekundarbereich, insbesondere an den Realschulen, Hauptschulen und Sekundarschulen in NRW. Unter dem Dach des Deutschen Beamtenbundes (DBB) tritt lehrer nrw für ein vielgliedriges Schulsystem in öffentlicher und privater Trägerschaft ein.
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TARIFVERHANDLUNGEN ÖFFENTLICHER DIENST DER LÄNDER -
RUSS: ZWEITE RUNDE MUSS ENTSCHEIDENDE FORTSCHRITTE BRINGEN
Die erste Runde der Tarifverhandlungen über Einkommen und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Länder sind in Berlin ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
'Wir haben sehr offen und konstruktiv miteinander diskutiert und alle wesentlichen Forderungen und Gegenargumente auf den Tisch gelegt. Besonders erfreulich aus unserer Sicht ist die offensichtliche Bereitschaft der Arbeitgeberseite, auch beim Thema Lehrereingruppierung in diesen Verhandlungen zu einer tragfähigen Einigung zu kommen', sagte dbb-Verhandlungsführer Willi Russ nach dem Zusammentreffen mit der TdL-Spitze in Berlin.
Beim Thema Lineareinkommen sei man noch deutlich auseinander, so Russ. Der ständig wiederholte Verweis der Arbeitgeber auf die niedrige Inflationsrate als Gegenargument gegen eine substantielle Erhöhung ziehe nicht. Russ: 'Nachwuchsgewinnung und Wertschätzung sind mehr als der Inflationsausgleich. Die Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst leisten hervorragende Arbeit. Wenn das auch in Zukunft so bleiben soll, brauchen wir reale Einkommenszuwächse. Das ist gut für die Motivation der Beschäftigten und für die Attraktivität des Arbeitsplatzes öffentlicher Dienst.'
Jetzt gehe es darum, in der für den 26./27. Februar 2015 in Potsdam geplanten zweiten Verhandlungsrunde voran zu kommen. 'Ich bin da jetzt optimistischer als vor Verhandlungsbeginn', so der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, 'aber was immer am Ende als Kompromiss steht, der Tarifabschluss muss zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Länder übertragen werden. Erst dann ist diese Einkommensrunde beendet.'
Informationen zur Einkommensrunde 2015: www.dbb.de/themen/einkommensrunde-2015/
Redaktion: Cornelia Krüger
Herausgeber: dbb Bundesleitung, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin
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„Die Atmosphäre war nett, die Diskussion war sachlich, aber die harten Fakten waren noch nicht auf dem Verhandlungstisch“, fasste dbb-Verhandlungsführer Willi Russ die erste Verhandlungsrunde zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften zusammen.
Russ weiter: „Unsere Forderung haben wir der TdL klar gemacht, ein Angebot nicht erhalten. Das jedoch brauchen wir zur zweiten Runde, damit überhaupt die Chance besteht, in der dritten Runde fertig zu werden. Da kann es auch nicht schaden, wenn die Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Tagen mit ersten Aktionen unserer Forderung Nachdruck verleihen."
Auszug aus der dbb-Info Nr. 8 vom Febr. 2015 zur Einkommensrunde 2015
Das Thema einer Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte (L-EGO) steht seit Jahren auf der politischen Tagesordnung, doch seit der Einführung des neuen Tarifrechts im Jahr 2006 (!) hat sich nichts getan. Was sollen Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber halten, der wohl kein wirkliches Interesse zeigt, diesen Zustand zu ändern. Auch ein “Schwarze-Peter-Spiel”, bei dem die politisch Verantwortlichen die Gründe für diesen unhaltbaren Zustand jeweils bei einem anderen politischen Akteur suchen, verfängt nicht mehr. Zu offensichtlich ist, dass die Bundesländer auf der einen Seite möglichst unbehelligt und billig davonkommen, die Bundesländer auf der anderen Seite ihren Standortvorteil im Wettbewerb um die besten Absolventen nicht verlieren möchten.
Zur vollständigen PDF-Datei vom Januar 2015
"Ohne Investitionen keine Zukunft! Das gilt in der Privatwirtschaft, das gilt aber auch im öffentlichen Dienst. In diesem Sinne sind Einkommensrunden Investitionsrunden.
Wer das hohe Niveau im Landesdienst halten will, muss investieren. Das gilt
für Polizei, Steuerverwaltung, Schulen, Unikliniken, Straßendienst, Landesverwaltung und alle anderen Bereiche innerhalb der Länder. Deshalb haben die Vertreter von Bundestarifkommission und Bundesvorstand des dbb am 18. Dezember 2014 in Berlin mit großer Geschlossenheit die Forderung für die Einkommensrunde 2015 mit den Ländern aufgestellt."
Auszug aus dbb-Info Nr. 7 zur Einkommensrunde 2015
Zur PDF-Datei des dbb vom Dez. 2014
Verhandlungen zu einer Entgeltordnung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte (L-EGO) gehen in die entscheidende Phase
Nachdem die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im letzten Jahr ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert hatte, die Verhandlungen über eine Entgeltordnung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte (L-EGO) mit den Verbänden und Gewerkschaften wieder aufzunehmen, haben im ersten Halbjahr des Jahres 2014 erneut intensive Prüfungen der bundesweit sehr unterschiedlichen Eingruppierungsrichtlinien der einzelnen Bundesländer stattgefunden. Nunmehr geht es darum, diese Vorschriften in eine tarifvertraglich zu vereinbarende Entgeltordnung für Lehrkräfte zu überführen.
Nach mindestens zwei erfolglosen Versuchen, mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag über eine einheitliche Eingruppierungsordnung zu verabschieden, scheint dies nun die letzte Chance zu sein, überhaupt zu einer Vereinbarung zu gelangen. Der neue Tarifvertrag (TV-L) ist schließlich nun schon seit 2006 in Kraft, allerdings ohne tarifvertragliche Eingruppierungsordnung.
Nachdem die Arbeitgeber trotz tarifvertraglicher (!) Zusage, über eine Entgeltordnung zu verhandeln, zunächst mit einer Hinhaltetaktik auf Verzögerung gesetzt hatten, dann zumindest zwei mehr oder weniger seriöse Versuche in dieser Richtung aufgenommen hatten, haben sie in diesem Frühjahr ernsthafte Gespräche über die Lehrereingruppierungsordnung zugesagt. Diese wohl letzte Chance zur Beseitigung eines untragbaren Zustands, der auch gesamtgesellschaftlich in den Fokus öffentlicher Betrachtung geraten ist, gilt es jetzt zu nutzen, sowohl von Arbeitergeberseite als auch von den Verbänden und Gewerkschaften.
Die Interessen der Mitglieder von lehrer nrw werden in diesen Verhandlungen vom dbb (Deutscher Beamtenbund und tarifunion) vertreten, dem Dachverband für den “Verband deutscher Realschullehrer” (VdR), dem auch lehrer nrw angehört. Über seinen Repräsentanten im VdR ist lehrer nrw direkt in der Bundestarifkommission des dbb vertreten und kann die Verhandlungen somit unmittelbar und intensiv begleiten. Das Ziel dieser Verhandlungen kann für lehrer nrw weiterhin nur sein, die finanzielle Kluft zwischen beamteten und angestellten Lehrkräften auf Dauer zu schließen.
Ulrich Gräler,
stellv. Vors. lehrer nrw, Tarifbeauftragter des VdR, Mitglied der Bundestarifkommission des dbb
Mitglieder von lehrer nrw erhalten stets aktuelle Informationen zum Verlauf dieser Verhandlungen!
Stand: Sept. 2014
Zu unserem Flugblatt L-EGO . . . letzte Chance! (PDF-Datei)
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